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Rutschkupplung
aus Bulletin 12/1987, von Leo Sauder
Wo hoch untersetzte Getriebe verwendet werden, können enorme Drehmomente entstehen, wenn ungewollt etwas blockiert, sogar wenn nur schwache Motoren eingesetzt werden. Um das unangenehme Überschnappen der Zahnräder oder gar Zerstörungen zu vermeiden, bietet sich die Rutschkupplung an. Auch bei Antrieben mit begrenztem Arbeitsweg (Endanschlag) kann an Stelle von Endschaltern eventuell eine Rutschkupplung eingesetzt werden.
Eine Rutschkupplung ist ein Sicherheitselement, das dem Antrieb gestattet, bei Überschreiten eines maximalen Drehmomentes durchzurutschen und so Überlastungen zu verhindern. Wenn dieser Falll eintritt, wird durch Reibung mechanische Arbeit in Wärme umgewandelt. Die Rutschkupplung muss also so bemessen sein, dass sie erst im Pannenfall anspricht. Sonst überhitzt sie sich und zerstört sich selber.
Geeignete Bauteile zum Aufbau einer Rutschkupplung sind zum Beispiel für die treibende Seite das Schnurlaufrad 19b, das Zahnrad 27b oder c (Metallausführung, wegen Wärmeableitung!) oder das Kettenrad 95b; für die angetriebene Seite empfiehlt sich Nr. 109. Als Feder wäre Nr. 606 geeignet), aber es kann natürlich auch jede andere Druckfeder verwendet werden.
Der Reibbelag muss sorgfältig gemäss dem Anwendungszweck ausgewählt werden. Geeignete Materialien sind Leder, Kork, Filz oder mit Velours beschichteter Halbkarton. Gummi und Plastik sind allgemein weniger geeignet. Der Reibbelag kann z.B. mit doppelseitigem Klebband (Teppichband) befestigt werden. Weiches, gleitfähiges Material gibt zusammen mit einem relativ hohen Federdruck einen weichen Gleiteinsatz.
Stark haftfähiges Material mit schwachem Federdruck ergibt einen abrupten Einsatz. Für ein sehr weiches Ansprechen wäre auch eine Rutschkupplung mit nur einem Belag aus Filz (Gegenseite Metall) möglich. Gleichzeitig würde daraus eine gute Wärmeableitung resultieren.